Gemäß Neuregelung des § 3 Nr. 34 EstG vom 19. 11.2008 können Sie jedem Ihrer Mitarbeiter ab sofort bis zu 500 € für individuelle, gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und beitragsfrei gewähren.
Sie können im Rahmen der Gesundheitsprävention aus unserem Angebot wählen, um Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.